Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand Hoyerhagen, Rohlfener Str. 3, 27318 Hoyerhagen oder beim Kirchenkreisvorstand, Hermannstr. 4, 28857 Syke, einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Hoyerhagen, 10.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)
Die Auszählung der Stimmen der KV-Wahl findet am 10.03.2024 ab 17:00 Uhr in Bücken im Gemeindehaus statt. Die Auszählung ist öffentlich, die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Wer dabei sein möchte, ist herzlich willkommen!
Wir feiern unsere Gottesdienste bis Ostern im Gemeindehaus denn dort ist es wärmer und wir sparen ordentlich Heizkosten. Damit es schön gemütlich wird sind alle herzlich eingeladen!
Pferde in der Kirche? Graue Herren ebenso? Lassen Sie sich überraschen und verzaubern, wenn es um die Bekannte Geschichte aus dem Lukasevangelium geht. An Heiligabend findet um 15 Uhr das Krippenspiel und um 17 Uhr die Christvesper in Hoyerhagen in der Kirche statt. Wir freuen uns...
Ob der Nikolaus vorbeischaut? Die Adventsfeier der Kirchengemeinde findet in diesem Jahr nämlich am 6. Dezember um 15 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Für Kaffee und Kuchen sorgt das Team des Kaffeetreffs und um die Programmgestaltung kümmert sich Pastor David Peter. Der "Eine-Welt-Laden" wird mit einer Auswahl seines Warenangebots vor Ort sein, ebenso die ev. Jugend aus der Region mit Segen fürs neue Jahr. Freuen Sie sich auf einen gemütlichen Nachmittag mit guter Unterhaltung. Wer einen Fahrdienst benötigt, melde sich bitte beim Kirchenvorstand.
Herzliche Einladung zum Gottesdienst zum Volkstrauertag am 19.11.2023. Die Erinnerung an Krieg und Gewalt scheint wichtiger und leider auch aktueller denn je zu sein. Bei Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt.
im März 2024 wird ein neuer Kirchenvorstand für 3 bzw. 6 Jahre gewählt. Wer interessiert ist, sich zur Wahl zu stellen, meldet sich beim Pastor oder bei der Pastorin, einem anderen Mitglied des Kirchenvorstands oder im Pfarrbüro der Gemeinde und lässt sich auf eine Kandidatenliste setzen. Jedes Gemeindemitglied kann an diesen genannten Stellen auch Vorschläge einreichen. Parallel dazu wirbt auch der Kirchenvorstand für das Ehrenamt und geht auf potentielle Kandidaten zu. Bis zum 10. Oktober reicht der Kirchenvorstand die geprüften Wahlvorschläge ein.
Junge Menschen sollen die Chance haben, in ihrer Kirche mitzubestimmen. Und „jung“ ist in diesem Fall gar nicht so jung. Das Kirchenvorstandsbildungsgesetz geht von bis zu 27-Jährigen aus, wenn es von diesen jungen Menschen spricht. Warum? Die Evangelische Jugend als Jugendverband ist ein freier Träger der Jugendhilfe, unterliegt also den Regelungen der Jugendhilfegesetzgebung im SGB VIII. Und dieses Achte Sozialgesetzbuch definiert „junge Menschen“ eben als diejenigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit wäre also eine „Obergrenze“ gegeben für die, die im Sinne des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes als jung gelten sollen. Eine neue Untergrenze gibt es auch: Kirchenvorstehende müssen nicht mehr volljährig sein, sondern mindestens 16 Jahre alt bei Beginn der Amtszeit. Insgesamt hat sich hier die Jugend selbst in die Beratungsprozesse und Debatten rund um das Wahlrecht stark eingebracht - und erfolgreich. Kirchenvorstände sollen jünger werden, fordern sie, sie sollen die Interessen Jugendlicher stärker in den Blick nehmen und daran arbeiten, dass Kirche insgesamt die Lebenswirklichkeiten von jungen Menschen besser in ihren Angeboten, Projekten, Veranstaltungen und Strukturen widerspiegelt. Und so lesen wir im neuen Kirchenvorstandsbildungsgesetz, dass in jedem Kirchenvorstand nach der Wahl '24 mindestens ein junger Mensch (eben bis 27) mitwirken soll. Und „sollen“ heißt in Gesetzen immer „müssen, wenn man kann“. Das ist ein starker Schritt, ein mutiger auch - und wohl einer, der direkt Auswirkungen haben wird auf Sitzungskultur, Zeiten, Themen..